Gesetzliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung

Das Betreuungsrecht - Begleitung statt Entmündigung

Das seit dem 01. Januar 1992 geltende Betreuungsrecht hat das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht abgelöst. Zum 01.01.2023 wurde das Betreuungsrecht reformiert. Die Rechte der Betroffenen werden hierdurch weiter gestärkt.



Rechtsgrundlage der rechtlichen Betreuung sind die §§1896 ff BGB.

Wir informieren und beraten Sie

bei Fragen zum Thema Betreuungsrecht, z. B.:

  • wer kann eine Betreuung für eine Person anregen?
  • wie läüft das gerichtliche Verfahren ab?
  • welche Aufgabenkreise gibt es?
  • was kann der/die Betreute noch selbständig regeln?
  • was kostet eine rechtliche Betreuung?

Wir beraten Sie kostenlos und vertraulich. Auch Vorträge zum Thema Betreuungsrecht in Ihrer Institution sind möglich. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
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