Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt e.V.
Das seit dem 01. Januar 1992 geltende Betreuungsrecht hat das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht abgelöst. Zum 01.01.2023 wurde das Betreuungsrecht reformiert. Die Rechte der Betroffenen werden hierdurch weiter gestärkt.
Rechtsgrundlage der rechtlichen Betreuung sind die §§1896 ff BGB.
E-Mail: info@betreuungsverein-tostedt.de